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Wiederaufbau nach Katastrophen: Anpassungen im Baugesetz

Datum: 29.06.2023

Wiederaufbau nach Katastrophen: Anpassungen im Baugesetz

Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden. Vor allem beim Wiederaufbau nach Katastrophen und beim Bau von Unterkünften für Geflüchtete soll es in Zukunft schneller gehen. Der Bundesrat hat den Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) bereits zugestimmt.

Was wurde beschlossen?

Um Katastrophen wie etwa die Hochwasserkatastrophe 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz besser zu bewältigen, soll eine Wiederaufbauklausel weitgehende Abweichungen vom Bauplanungsrecht erlauben. Die nach der Hochwasserkatastrophe befristet im Baugesetzbuch eingeführte Sonderregel (§ 246 c) soll dauerhaft verankert werden, damit Gebäude, Straßen und andere Infrastruktur in kürzester Zeit wiederaufgebaut werden können. Diese Wiederaufbauklausel beinhaltet unter anderem, dass dringend benötigte Gebäude oder Infrastruktur befristet auf fünf Jahre errichtet oder umgenutzt werden können. Ebenso soll es möglich sein, Gebäude örtlich versetzt wiederaufzubauen, um in Zukunft Schäden zu vermeiden.

Weitere Änderungen

Die Sonderregelungen in § 246 für den erleichterten Bau von Flüchtlingsunterkünften werden bis zum 31.12.2027 verlängert. Um die Gemeinden zu entlasten, soll die Errichtung der Unterkünfte bis dahin ohne entsprechende Bauleitplanung möglich sein.

Weiterhin wurden die Genehmigungsverfahren für bestimmte Agri-Photovoltaik-Anlagen sowie von Solar- und Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten vereinfacht. Dies soll den Ausbau von erneuerbaren Energien voranbringen.

 

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