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Ihr Projektentwickler & Makler in SaarbrückenJedes Bauwerk ist Botschafter seiner Zeit

„My home is my castle“ – eine Oase des Wohlfühlens, ein Ort der Geborgenheit, ein Platz, wo individuelle Freiräume entstehen, wo der Traum von den eigenen vier Wänden Wirklichkeit wird.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über nachhaltiges und bezahlbares Wohnen, über werthaltige Objekte in guter Lage zum Kaufen, Mieten oder Bebauen, für Gewerbe oder Privatleute, für Kapitalanleger oder Eigennutzer.

Wir beraten individuell, planen und entwerfen mit Ihnen gemeinsam Ihre Immobilie und vermarkten sie auf Ihren Wunsch hin – mit langjähriger Erfahrung eines motivierten und kreativen Teams, dem Gespür für das ökologisch Sinnvolle und ökonomisch Machbare und dem Blick für das passende Umfeld. Gleiches gilt für bereits bestehende Objekte, die wir in Ihrem Auftrag gerne vermarkten.

Auf Wunsch schlüsselfertig, alles aus einer Hand, modern und individuell, ganz im Sinne unserer Zeit.

Überzeugen Sie sich von unseren Referenzen

14 Mrz

Warmwasser: Unterschätztes Sparpotenzial

125 Liter Wasser verbrauchen Deutsche durchschnittlich pro Kopf und Tag. Rund ein Drittel davon kommt als Warmwasser aus Wasserhahn und Dusche. Ein hoher Verbrauch von Warmwasser schlägt sich jedoch nicht nur in erhöhten Wasserkosten, sondern auch in höheren Energiekosten nieder. Die gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online gibt Tipps, wie Wassersparen funktioniert.

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07 Mrz

Bei Mietausfällen: Teilerlass der Grundsteuer beantragen

Vermieter, die im letzten Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten, können bei ihrer Kommune einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Ist der Rohertrag um mindestens 50 Prozent gemindert, kommt ein Erlass in Frage. Für das Jahr 2023 können noch bis zum 2. April Anträge gestellt werden.

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29 Feb

BGH: Mietverhältnis bei Streit nicht ohne Weiteres kündbar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Streit zwischen Vermieter und Mieter keine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter rechtfertigt. Selbst wenn das Verhältnis zwischen den Parteien zerrüttet ist, muss der Mieter im Wesentlichen schuld sein und der Einzelfall betrachtet werden.

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